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Am 25.02.2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, das am 01.04.2000 in Kraft trat.
Durch dieses Gesetz werden die Vergütungen der erneuerbaren Energien geregelt. Die Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den von Eigentümern beispielsweise einer PV-Anlage produzierten Strom abzunehmen und jede Kilowattstunde (je nach Anlage) mit bis zu 62,4 ct zu vergüten.
Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die meistens noch sehr teuren Erneuerbaren Energieträger auch für den Privatmann attraktiv zu machen und deren Nutzung zu fördern.